AGB

1. Allgemeines:
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Schwabmünchen (im folgenden auch ‚Skischule‘ oder ‚Schneesportschule‘ benannt) und dem Vertragspartner (im folgenden auch Teilnehmer, Schüler, Skischüler benannt) unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Skischule). Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Schilaufes und Snowboardens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Schilauf/Snowboarden und anderen Wintersportarten. Ein ständiger Anspruch auf den gleichen Schneesport-lehrer/führer seitens des Vertragspartners besteht nicht.

2. Preise:
Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
Unsere aktuelle Preisübersicht finden Sie hier.

3. Teilnahmebedingungen:
Der Vertragspartner hat die Skischule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischule über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Schiausrüstung (insbesondere Schibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Schikursen erfolgt durch die Skischule. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Skischule zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Skischule zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

4. Haftungsbestimmungen:
Für Unfälle und Verletzungen jeglicher Art übernimmt die Skischule keine Haftung.

5. Höhere Gewalt:
Sollte aus Witterungsgründen (Schneesturm, Kälte, Regen usw.) eine Durchführung der Dienstleistung nicht möglich sein, erfolgt keine Rückerstattung. Über die Nicht-Durchführung einer Dienstleistung aus Witterungsgründen entscheidet die Leitung der entsprechenden Veranstaltung (bestehend aus mindestens zwei Personen). Der Vertragspartner kann auch keine Rückerstattung der Kursgebühr verlangen, wenn weitere Gründe höherer Gewalt eine Dienstleistung unmöglich machen (z.B. Ausfall von Liftanlagen, gesperrte oder nicht befahrbare Skigebiete/Abfahrten, Passstraßen usw.).

6. Anmeldung:
Anmeldungen sind erst dann für die Skischule verbindlich, wenn die vereinbarten Gebühren voll bezahlt sind. Bei Vorausbuchungen per Internet, oder Bestellung von Gutscheinen, mit Eingang des Betrages auf unserem Konto.

7. Liftkosten:
Notwendige Kosten für Liftkarten sind vom Vertragspartner selbst zu tragen.
Auskünfte über Liftkartenkosten im Voraus sind unverbindlich.

8. Verlorene bzw. beschädigte Gegenstände
Die Skischule haftet nicht für Ski, Schuhe, Zubehör, Bekleidung, Geld, Wertgegenstände und sonstige persönliche Gegenstände, die während des Unterrichts oder der Unterrichtspausen verloren gehen oder beschädigt werden.

9. Rücktritt/Stornierung:
Bei Rücktritt vor Skikursbeginn werden 10% des Kurspreises als Bearbeitungsgebühr berechnet. Nehmen Sie nach Kursbeginn aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht am Kurs teil, kann keine Rückerstattung erfolgen. Nicht genutzte oder versäumte Kurstage können weder (rück-)vergütet noch nachgeholt werden.

10. Medien:
Ohne ausdrücklichen und schriftlichen Widerspruch sind Sie mit der Veröffentlichung von Fotos/Videos von Dienstleistungen der Skischule auf unserer Homepage, Flyer sowie sonstigen Medien und ‚Social Networks‘ einverstanden.

11. Umsatzsteuer:
Die Skischule ist nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 1 UStG

12. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung eines Dienstleistungsvertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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